Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 5 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Unter dem Begriff „Beiträge“ fallen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Durch die Mitgliederversammlung wurden folgende Beiträge beschlossen:
Jahresbeiträge
Mitglieder der Sektionen Eisstockschießen, Alte Herren, Para-Hockey | |
jedes Mitglied | 180,00 Euro |
Mitglieder der Sektionen Tornados, Tornado-Reserve und Tornado-Kids | |
a) Mitglieder bis 11 Jahre | 216,00 Euro |
b) Mitglieder ab 12 bis 17 Jahre | 240,00 Euro |
c) Mitglieder über 18 Jahre | 360,00 Euro |
Fördermitglieder | |
jedes Mitglied | 120,00 Euro |
Grundlage für die altersmäßige Beitragserhebung aktiver Mitglieder ist das Lebensjahr, welches im Beitragsjahr vollendet wird.
Familien mit Mehrfachmitgliedschaften (z.B. mehrere Kinder) können bei Bedarf nach schriftlicher Antragstellung und Einzelfallprüfung Beitragssenkungen gewährt werden.
Zahlungsweise
Ab 1. Januar 2024 werden die Mitgliedsbeiträge jeden Jahres monatlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Ausnahmen von dieser Regel können in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung durch das Mitglied zugelassen werden.
Bei Rechnungslegung ist der Jahresbeitrag komplett bis zum 28. Februar jeden Jahres fällig. Zum Ausgleich der damit entstehenden Mehraufwendungen erhöht sich der jeweilige Jahresbeitrag um 10,00 Euro.
Bei Einleitung eines Mahnverfahrens gegen ein beitragssäumiges Mitglied bzw. bei Bearbeitung einer Rück-Lastschrift wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro berechnet.
Sollte ein Mahnverfahren erfolglos bleiben, wird das Mitglied ohne weitere Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen. Die betreffende Forderung bleibt bestehen.
Bei wiederholt notwendigen Mahnverfahren wird das Mitglied ebenfalls aus dem Verein ausgeschlossen.
Eintritt, Austritt
- Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Diese ist zusammen mit dem anteilig ab dem Beitrittsmonat berechneten Beitrag sofort fällig.
- Der Austritt bzw. die Kündigung eines ordentlichen Mitgliedes kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand für das folgende Jahr zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen.
- In Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen kann der Vorstand über ein vorzeitiges Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein innerhalb des Kalenderjahres entscheiden.
Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. September 2023 in Kraft und findet erstmals zur Beitragserhebung ab dem 1. Oktober 2023 Anwendung.